Gesundheitsökonomie
um das meiste für die Versorgung von Versicherten herauszuholen
„Neben der Auswertung von Modellvorhaben überprüfen wir auch gerne spezielle Versorgungsformen wie bspw. Selektivverträge für Sie.“
Heiko Friedel – Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung
Evaluation von Bonusprogramm
Viele gesetzliche Krankenkassen bieten Bonusprogramme an, die gesundheitsbewusstes Verhalten, beispielsweise durch Geldprämien, belohnen. Diese Programme motivieren die Versicherten, aktiv in ihre Gesundheit zu investieren, was langfristig zu Kostensenkungen für die Krankenkassen führt.
Mit § 65a (3) SGB V gibt der Gesetzgeber vor, dass die kassenseitigen Aufwendungen für die Bonusprogramme vollständig durch die erzielten Einsparungen und Effizienzsteigerungen aus dem bonifizierten Verhalten finanziert werden müssen. Das Bonusprogramm muss sich folglich selbst tragen.
Das Team Gesundheit wertet bereits seit 2004 Bonusprogramme von zahlreichen Krankenkassen im Hinblick auf ihre Wirtschaftlichkeit aus.
Evaluation von Wahlprogrammen
Mit dem § 53 SGB V gelten für Krankenkassen seit 2013 verbindliche gesetzliche Vorgaben für die Evaluation von Wahltarifen. Seit 2014 werden von den Aufsichtsbehörden Gutachten verlangt, mit denen die Wirtschaftlichkeit dieser Tarife zu dokumentieren ist. Der Gesetzgeber verpflichtet die Krankenkassen mit dem § 53 SGB V zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit für fünf Wahltarife:
- Selbstbehalt
- Beitragsrückerstattung/Prämienzahlung
- Kostenerstattun
- Arzneimittel für besondere Therapieforme
- Krankengeld
Unser Evaluationskonzept
Wir haben für jeden der oben genannten Wahltarife ein speziell zugeschnittenes Evaluationskonzept entwickelt. Die Konzepte wurden von den zuständigen Aufsichtsbehörden rückhaltlos akzeptiert und werden seither erfolgreich angewendet sowie fortlaufend aktualisiert.
Team Gesundheit als Partner – Ihre Vorteile auf einem Blick
Wir bieten…
- umfangreiche Expertise im Bereich umfassender Datenanalysen,
- jahrelange Erfahrung im Bereich der Evaluation von Bonusprogrammen,
- ausführliche und anwenderfreundliche Evaluationsberichte,
- eine persönliche Nachsorge im Falle der Unwirtschaftlichkeit mit umfassender Beratung und Begleitung.
Evaluation besonderer Versorgungsformen
Hintergrund
Innovationen im Gesundheitswesen können nach § 63 SGB V im Rahmen von sogenannten „Modellvorhaben“ erprobt werden, wenn sie nachweislich der Weiterentwicklung der Verfahrens‑, Organisations‑, Finanzierungs- und Vergütungsformen der Leistungserbringung bzw. zur Krankenbehandlung dienen. Für Modellvorhaben dieser Art verlangt der Gesetzgeber eine Evaluation der Maßnahmen durch einen unabhängigen Sachverständigen – wie das Team Gesundheit.
Unser Angebot beinhaltet die wissenschaftliche Begleitung aller Prozesse
- Von der Konzepterstellung,
- über die Einbettung in den theoretischen Hintergrund,
- bis zur Entwicklung eines passenden Evaluationsdesigns und
- der Erstellung eines Abschlussberichts zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde,
begleiten wir Sie gerne!
Krankheitskostenstudien
Hintergrund
Neue Behandlungsmöglichkeiten ergeben sich für Patientinnen und Patienten zum einen durch die medizinische Entwicklung und zum anderen dank innovativer Therapieansätze. Von hoher Relevanz ist die Frage nach der Wirtschaftlichkeit dieser neuen Therapien und ihrem Nutzen für die Bevölkerung.
Unser Angebot – Krankheitskostenstudien
Zur Auswertung der erzielten Erfolge von neuen Behandlungsmethoden werden alle relevanten Kosten, die bei der Abrechnung in der gesundheitlichen Versorgung entstehen, analysiert. Hierzu zählen u. a.:
- Krankenhausbehandlungen
- Ambulante Behandlungen
- Arzneimittelversorgungen
- Krankengeldzahlungen
- Sonstige Leistungen
Vorteile von Krankheitskostenstudien
- Transparenz über die Kosten einer Erkrankung und möglicher Behandlungsmöglichkeiten,
- Belege zu den ökonomischen Folgen von Krankheiten und den Vorteile von entsprechenden Präventionsmaßnahmen,
- detaillierte Analysen nach z. B. Alter und Geschlecht,
- entscheidungsrelevante Faktoren für die Versorgung von Patientinnen und Patienten.
Zudem beinhalten die Krankheitskostenstudien die tatsächlich angefallenen Behandlungskosten für die gesetzlichen Krankenkassen. Durch eine Hochrechnung auf die Gesamtheit der gesetzlich Versicherten in Deutschland können entscheidungsrelevante Rückschlüsse gezogen werden.
Wollen auch Sie von den Vorteilen profitieren?
Dann kontaktieren Sie uns gerne!