Für Unternehmen

Gesundheitsökonomie

um das meiste für die Versor­gung von Versi­cher­ten heraus­zu­ho­len

Heiko Friedel

Neben der Auswer­tung von Modell­vor­ha­ben überprü­fen wir auch gerne spezielle Versor­gungs­for­men wie bspw. Selek­tiv­ver­träge für Sie.“ 

Heiko Friedel – Gesund­heits­öko­no­mie und Versor­gungs­for­schung

Evalua­tion von Bonus­pro­gramm

Viele gesetz­li­che Kranken­kas­sen bieten Bonus­pro­gramme an, die gesund­heits­be­wuss­tes Verhalten, beispiels­weise durch Geldprä­mien, belohnen. Diese Programme motivie­ren die Versi­cher­ten, aktiv in ihre Gesund­heit zu inves­tie­ren, was langfris­tig zu Kosten­sen­kun­gen für die Kranken­kas­sen führt.

Mit § 65a (3) SGB V gibt der Gesetz­ge­ber vor, dass die kassen­sei­ti­gen Aufwen­dun­gen für die Bonus­pro­gramme vollstän­dig durch die erzielten Einspa­run­gen und Effizi­enz­stei­ge­run­gen aus dem bonifi­zier­ten Verhalten finan­ziert werden müssen. Das Bonus­pro­gramm muss sich folglich selbst tragen.

Das Team Gesund­heit wertet bereits seit 2004 Bonus­pro­gramme von zahlrei­chen Kranken­kas­sen im Hinblick auf ihre Wirtschaft­lich­keit aus.

Evalua­tion von Wahlpro­gram­men

Mit dem § 53 SGB V gelten für Kranken­kas­sen seit 2013 verbind­li­che gesetz­li­che Vorgaben für die Evalua­tion von Wahlta­ri­fen. Seit 2014 werden von den Aufsichts­be­hör­den Gutachten verlangt, mit denen die Wirtschaft­lich­keit dieser Tarife zu dokumen­tie­ren ist. Der Gesetz­ge­ber verpflich­tet die Kranken­kas­sen mit dem § 53 SGB V zum Nachweis der Wirtschaft­lich­keit für fünf Wahlta­rife:

  • Selbst­be­halt
  • Beitragsrückerstattung/Prämienzahlung
  • Kosten­er­stat­tun
  • Arznei­mit­tel für besondere Thera­pie­forme
  • Kranken­geld

Unser Evalua­ti­ons­kon­zept

Wir haben für jeden der oben genannten Wahlta­rife ein speziell zugeschnit­te­nes Evalua­ti­ons­kon­zept entwi­ckelt. Die Konzepte wurden von den zustän­di­gen Aufsichts­be­hör­den rückhalt­los akzep­tiert und werden seither erfolg­reich angewen­det sowie fortlau­fend aktua­li­siert.

Team Gesund­heit als Partner – Ihre Vorteile auf einem Blick

Wir bieten…

Evalua­tion beson­de­rer Versor­gungs­for­men

Hinter­grund
Innova­tio­nen im Gesund­heits­we­sen können nach § 63 SGB V im Rahmen von sogenann­ten „Modell­vor­ha­ben“ erprobt werden, wenn sie nachweis­lich der Weiter­ent­wick­lung der Verfahrens‑, Organisations‑, Finanzierungs- und Vergü­tungs­for­men der Leistungs­er­brin­gung bzw. zur Kranken­be­hand­lung dienen. Für Modell­vor­ha­ben dieser Art verlangt der Gesetz­ge­ber eine Evalua­tion der Maßnahmen durch einen unabhän­gi­gen Sachver­stän­di­gen – wie das Team Gesund­heit.

Unser Angebot beinhal­tet die wissen­schaft­li­che Beglei­tung aller Prozesse

begleiten wir Sie gerne!

Krank­heits­kos­ten­stu­dien

Hinter­grund
Neue Behand­lungs­mög­lich­kei­ten ergeben sich für Patien­tin­nen und Patienten zum einen durch die medizi­ni­sche Entwick­lung und zum anderen dank innova­ti­ver Thera­pie­an­sätze. Von hoher Relevanz ist die Frage nach der Wirtschaft­lich­keit dieser neuen Therapien und ihrem Nutzen für die Bevöl­ke­rung.

Unser Angebot – Krank­heits­kos­ten­stu­dien
Zur Auswer­tung der erzielten Erfolge von neuen Behand­lungs­me­tho­den werden alle relevan­ten Kosten, die bei der Abrech­nung in der gesund­heit­li­chen Versor­gung entstehen, analy­siert. Hierzu zählen u. a.:

  • Kranken­haus­be­hand­lun­gen
  • Ambulante Behand­lun­gen
  • Arznei­mit­tel­ver­sor­gun­gen
  • Kranken­geld­zah­lun­gen
  • Sonstige Leistun­gen

Vorteile von Krank­heits­kos­ten­stu­dien

Zudem beinhal­ten die Krank­heits­kos­ten­stu­dien die tatsäch­lich angefal­le­nen Behand­lungs­kos­ten für die gesetz­li­chen Kranken­kas­sen. Durch eine Hochrech­nung auf die Gesamt­heit der gesetz­lich Versi­cher­ten in Deutsch­land können entschei­dungs­re­le­vante Rückschlüsse gezogen werden.

Wollen auch Sie von den Vorteilen profi­tie­ren?

Dann kontak­tie­ren Sie uns gerne!

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