Für Unternehmen

Der BGM-Prozess

Das Ziel ein rundum gesundes Unter­neh­men

Der BGM-Prozess / BGM einführen

Damit ein Unter­neh­men „rundum“ gesund ist, muss BGM syste­ma­tisch imple­men­tiert und konti­nu­ier­lich fortge­führt werden. Bevor dies umgesetzt werden kann, ist zunächst ggf. ein Aufbau von betrieb­li­chen Struk­tu­ren erfor­der­lich. Dazu zählt z.B. die Bildung eines Steue­rungs­gre­mi­ums.

Anschlie­ßend können die Kernpro­zesse eines BGMs durch­ge­führt werden1:

 

1 Bedarfs­ana­lyse

Auf Basis der indivi­du­ell bestimm­ten Ziele (z. B. Verbes­se­rung des Betriebs­kli­mas) müssen zunächst die physische und psycho­so­ziale Gesund­heits­si­tua­tion sowie die Arbeits­be­din­gun­gen der Beschäf­tig­ten (Ist-Zustand) bestimmt werden. Für eine solche daten­ge­schützte Organi­sa­ti­ons­dia­gnose können unter­schied­li­che Daten­quel­len genutzt werden, wie z. B. Arbeits­platz­ana­ly­sen, Arbeits­un­fä­hig­keits­ana­ly­sen oder Ergeb­nisse aus Mitar­bei­ter­be­fra­gun­gen.

2 Planung

Basierend auf den Ergeb­nis­sen der Bedarfs­ana­lyse werden unter­neh­mens­spe­zi­fi­sche Handlungs­be­darfe im Steue­rungs­gre­mium abgelei­tet. Die erarbei­te­ten Handlungs­be­darfe werden dann im nächsten Schritt genutzt, um zunächst Zielgrup­pen zu definie­ren und dann entspre­chende Maßnahmen und Projekte zu planen. Bereits in diesem Kernpro­zess sind die einzelnen Zustän­dig­kei­ten für die Umsetzung festzu­le­gen und ein detail­lier­ter Zeit‑, Arbeits- und Kosten­plan für die Maßnahmen zu erstellen. 

3 Inter­ven­tion

Dieser Kernpro­zess beinhal­tet die Durch­füh­rung und Steuerung der zuvor geplanten Maßnahmen und Projekte. Ausschlag­ge­bend für den Erfolg dieser Aktivi­tä­ten ist vor allem die Akzeptanz bei den jewei­li­gen Zielgrup­pen. Ein weiterer Erfolgs­fak­tor ist die Ermitt­lung und Festle­gung realis­ti­scher Ziele im Rahmen des Kernpro­zes­ses „Planung“.

Im Rahmen der Inter­ven­ti­ons­phase ist es zudem wichtig, alle Maßnahmen und Projekte in ihrem Verlauf und ihren Ergeb­nis­sen zu dokumen­tie­ren. So wird eine hohe Nachvoll­zieh­bar­keit und Trans­pa­renz für alle relevan­ten Akteure gewähr­leis­tet und die Inter­ven­ti­ons­steue­rung und ‑bewertung erleich­tert.

4 Evalua­tion

Die Evalua­tion dient der nachhal­ti­gen Quali­täts­si­che­rung und ‑entwick­lung eines BGMs. Es wird syste­ma­tisch überprüft, ob und in welchem Ausmaß die vorab definier­ten Ziele erreicht wurden. Eine Evalua­tion kann sich dabei auf unter­schied­li­che Quali­täts­aspekte beziehen, die je nach unter­neh­mens­spe­zi­fi­scher BGM-Ausrichtung festzu­le­gen sind:

  • Entwick­lung und dauer­hafte Veran­ke­rung des Manage­ment­sys­tems (Struktur- und Prozess­qua­li­tät),
  • Verbes­se­rung von Wohlbe­fin­den und Gesund­heit (Ergeb­nis­qua­li­tät) oder
  • Verbes­se­rung der Produk­ti­vi­tät, Qualität und Wirtschaft­lich­keit (Ergeb­nis­qua­li­tät).

Unter­schied­li­che Methoden können genutzt werden, um den Erfolg zu überprü­fen. Durch diesen Kernpro­zess können wertvolle Erkennt­nisse für die weitere Planung der Maßnahmen im fortlau­fen­den BGM-Prozess gewonnen werden.

Während des gesamten BGM-Prozesses ist es grund­le­gend, die einzelnen Kernpro­zesse immer passgenau an die Gegeben­hei­ten des Unter­neh­mens und die Bedürf­nisse der Beschäf­tig­ten anzupas­sen. Die Parti­zi­pa­tion aller betei­lig­ten Akteure ist dabei der Schlüssel für ein konti­nu­ier­li­ches und erfolg­rei­ches BGM.

  1. Walter, U. (2010): Standards im Betrieb­li­chen Gesund­heits­ma­nage­ment. In Badura, B., Walter, U., Hehlmann, T. (Hrsg.): Betrieb­li­che Gesund­heits­po­li­tik. Der Weg zur gesunden Organi­sa­tion (S. 147–162). 2., vollstän­dig überar­bei­tete Auflage. Berlin/ Heidel­berg: Springer-Verlag.

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