AGB

Allge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen

  1. 1. Geltungs­be­reich

Die nachfol­gen­den Allge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen sind Bestand­teil aller Verträge und Leistungs­be­zie­hun­gen zwischen der Team Gesund­heit GmbH (auch Anbieter genannt) und ihren Kund:innen für das Erbringen geschul­de­ter vertrag­li­cher Leistun­gen, soweit nicht in einer Indivi­du­al­ver­ein­ba­rung zwischen dem Anbieter und den Kund:innen etwas anderes schrift­lich verein­bart ist. AGB/Einkaufs- sowie Liefer­be­din­gun­gen der Kund:innen finden ohne unsere ausdrück­li­che Zustim­mung keine Anwendung.

Das gesamte Leistungs­an­ge­bot des Anbieters ist bestimmt für Kranken­ver­si­che­run­gen, Unter­neh­men oder andere Organi­sa­tio­nen bzw. sonstige gewerb­li­che Kunden. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetz­li­cher Mehrwert­steuer. Die Angebote des Anbieters sind begrenzt auf die Anzahl freier Veran­stal­tungs­plätze. 

2. Vertrags­ge­gen­stand

Vertrags­ge­gen­stand sind die angebo­te­nen Leistun­gen. Anmel­dun­gen sind verbind­lich. Der Vertrag über die verein­bar­ten Leistun­gen kommt erst mit Zugang der Anmel­de­be­stä­ti­gung bzw. Auftrags­be­stä­ti­gung beim Kunden zustande.

Bitte beachten Sie, dass bei Video-/ Audio-Leistungen, wie digitaler Gesund­heits­par­cours, Adventure-Game etc., Escape Rooms, Video­trai­nings, Podcast, E‑Learning-Produkten sowie der Bereit­stel­lung von Landing­pa­ges Rücktritte und Stornie­run­gen ausge­schlos­sen sind.

Mit der Auftrags­er­tei­lung erkennt die Kund:in die Allge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen an. Sämtliche vom Anbieter unter­brei­te­ten Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrück­lich vermerkt ist, freiblei­bend. 

3. Defini­tion der Leistung

Die Team Gesund­heit GmbH bietet bundes­weit kunden­spe­zi­fi­sche Lösungen für gesund­heit­li­che Problem­stel­lun­gen an. Dazu gehören insbe­son­dere Leistun­gen aus den Bereichen Gesund­heits­ma­nage­ment, der Versorgungs- und Präven­ti­ons­for­schung sowie der Quali­täts­si­che­rung und Zerti­fi­zie­rung. 

4. Mitwir­kungs­pflich­ten der Kundinnen und Kunden

Der/ Die Kund:in verpflich­tet sich, den Anbieter bei der Erbrin­gung der Dienst­leis­tung bestmög­lich zu unter­stüt­zen und alle verein­bar­ten Leistun­gen sowie notwen­dige Mitwir­kungs­hand­lun­gen zu erbringen. Insbe­son­dere verpflich­tet er/sie sich zur kosten­lo­sen Bereit­stel­lung folgender Leistun­gen und Hilfs­mit­tel, soweit zur Durch­füh­rung des Vertrages notwendig:

  • Zurver­fü­gung­stel­lung notwen­di­ger Daten durch E‑Mail oder andere Daten­trä­ger (z. B. CD, USB-Stick)
  • Zurver­fü­gung­stel­lung von Ansprechpartnern/-innen für organi­sa­to­ri­sche und techni­sche Abläufe
  • Zurver­fü­gung­stel­lung geeig­ne­ter Räumlich­kei­ten zur Erbrin­gung der Dienst­leis­tung
  • Zurver­fü­gung­stel­lung der techni­schen Infra­struk­tur und Kommu­ni­ka­ti­ons­me­dien

Die Auswahl der dienst­leis­ten­den Mitarbeiter:in bleibt dem Anbieter vorbe­hal­ten und erfolgt in Absprache mit dem Auftrag­ge­ber. Der Anbieter ist berech­tigt, sich zur Durch­füh­rung des Auftrages sachver­stän­di­ger, externer Berater:innen und Insti­tu­tio­nen als Mitarbeiter:innen zu bedienen. 

5. Gruppen­leis­tun­gen wie Seminare, Schulun­gen und Teilnahme an Beratung

Gruppen­leis­tun­gen sind von einem oder mehreren Kund:innen beauf­tragte Leistun­gen, welche der Anbieter mehreren Leistungs­emp­fän­gern gleich­zei­tig erbringt.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Veran­stal­tung (Seminar, Schulung oder Beratung)

  • aus organi­sa­to­ri­schen Gründen (z. B. Unter­schrei­ten der Mindest­teil­neh­men­den­zahl) bis zum 5. Tag vor dem Veran­stal­tungs­ter­min;
  • aus wichtigen Gründen, die von dem Anbieter nicht zu vertreten sind (z. B. Erkrankung/Unfall der Referen­ten) bis einschließ­lich am Veran­stal­tungs­ter­min;
  • aufgrund höherer Gewalt und, wenn aufgrund einer Pandemie gesetz­li­che Beschrän­kun­gen eine Veran­stal­tungs­durch­füh­rung verhin­dern, bis einschließ­lich am Veran­stal­tungs­ter­min;

abzusagen.

Bei Absage der Veran­stal­tung bietet der Anbieter Ersatz­ter­mine an. Kann zum Ersatz­ter­min keine Einigung erzielt werden, zahlt der Anbieter bereits erhaltene Teilnah­me­ge­büh­ren umgehend zurück.

Darüber­hin­aus­ge­hende Haftungs- und Schadens­er­satz­an­sprü­che, die nicht die Verlet­zung von Leben, Körper oder Gesund­heit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrläs­sig­keit des Anbieters vorliegt, ausge­schlos­sen. Dies gilt auch für vergeb­li­che Aufwen­dun­gen (z. B. vom Kunden gebuchte Hotel­zim­mer sowie Flug- oder Bahnti­ckets). Im Übrigen gelten die Bestim­mun­gen des Abschnit­tes „Haftung“.

Der Anbieter ist berech­tigt, gering­fü­gige inhalt­li­che und organi­sa­to­ri­sche (z. B. zeitli­cher Rahmen, Pausen etc.) Änderun­gen im Veran­stal­tungs­pro­gramm vor oder während der Veran­stal­tung vorzu­neh­men, sofern dies den Nutzen der Veran­stal­tung nicht wesent­lich beein­träch­tigt.

Im Falle einer Absage eines Beratungs- oder Seminar­ter­mins durch den Auftrag­ge­ber entstehen Stornie­rungs­ge­büh­ren, die sich wie folgt berechnen:

  • Absage bis 4 Wochen vor Beginn: keine Stornie­rungs­ge­büh­ren
  • Absage bis 15 Tage vor Beginn: Berech­nung von 50 % des Angebots­prei­ses
  • Absage bis 7 Tage vor Beginn: Berech­nung von 80 % des Angebots­prei­ses
  • Absage unter 7 Tagen vor Beginn: Berech­nung von 100 % des Angebots­prei­ses

Maßgeb­lich ist der Eingang der Rücktritts­er­klä­rung in Textform bei dem Anbieter.

Bei Verhin­de­rung eines oder mehrerer angemel­de­ter Teilneh­men­der ist der/ die Kund:in berech­tigt, Ersatz­teil­neh­mende in entspre­chen­der Anzahl zu stellen. 

6.Indivi­du­al­leis­tun­gen wie Unter­su­chun­gen, Scree­nings

Indivi­du­al­leis­tun­gen werden vom Anbieter freiblei­bend angeboten. Der Vertrag über die Indivi­du­al­leis­tun­gen kommt erst mit Zugang der Auftrags­be­stä­ti­gung beim Kunden zustande.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Indivi­du­al­leis­tun­gen

  • aus organi­sa­to­ri­schen Gründen (z. B. Unter­schrei­ten der Mindest­teil­neh­men­den­zahl) bis zum 5. Tag vor dem Veran­stal­tungs­ter­min;
  • aus wichtigen Gründen, die von dem Anbieter nicht zu vertreten sind (z.B. Erkrankung/Unfall der Referen­ten) bis einschließ­lich am Veran­stal­tungs­ter­min;
  • aufgrund höherer Gewalt und, wenn aufgrund einer Pandemie gesetz­li­che Beschrän­kun­gen eine Veran­stal­tungs­durch­füh­rung verhin­dern, bis einschließ­lich am Veran­stal­tungs­ter­min;

abzusagen.

Bei Absage der Indivi­du­al­leis­tun­gen bietet der Anbieter Ersatz­ter­mine an. Kann zum Ersatz­ter­min keine Einigung erzielt werden, zahlt der Anbieter bereits erhaltene Entgelt umgehend zurück.

Darüber­hin­aus­ge­hende Haftungs- und Schadens­er­satz­an­sprü­che, die nicht die Verlet­zung von Leben, Körper oder Gesund­heit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrläs­sig­keit des Anbieters vorliegt, ausge­schlos­sen. Dies gilt auch für vergeb­li­che Aufwen­dun­gen (z. B. vom Kunden gebuchte Hotel­zim­mer sowie Flug- oder Bahnti­ckets). Im Übrigen gelten die Bestim­mun­gen des Abschnit­tes „Haftung“.

Im Falle einer Absage durch den Auftrag­ge­ber entstehen Stornie­rungs­ge­büh­ren, die sich wie folgt berechnen:

  • Absage bis 4 Wochen vor Beginn: keine Stornie­rungs­ge­büh­ren
  • Absage bis 15 Tage vor Beginn: Berech­nung von 50 % des Angebots­prei­ses
  • Absage bis 7 Tage vor Beginn: Berech­nung von 80 % des Angebots­prei­ses
  • Absage unter 7 Tagen vor Beginn: Berech­nung von 100 % des Angebots­prei­ses

Maßgeb­lich ist der Eingang der Rücktritts­er­klä­rung in Textform bei dem Anbieter.

Im Falle des Nicht­er­schei­nens zum Termin ohne Benach­rich­ti­gung in Textform wird das volle Entgelt fällig. 

7. Überlas­sene Unter­la­gen

An allen im Zusam­men­hang mit der Auftrags­er­fül­lung den Kund:innen überlas­se­nen Unter­la­gen, wie z. B. Testun­ter­la­gen, Präsen­ta­tio­nen, Konzepte, Forschungs­ar­bei­ten, Videos, Bildern, Tonauf­zeich­nun­gen, behält sich der Anbieter die Eigentums- und Urheber­rechte vor, insofern davon keine Eigentums- und Urheber­rechte Dritter betroffen sind. Diese Unter­la­gen dürfen Dritten nicht zugäng­lich gemacht werden, es sei denn, die Geschäfts­füh­rung des Anbieters erteilt hierzu den Kund:innen die ausdrück­li­che schrift­li­che Zustim­mung. Mit den Tages­sät­zen ist die Überlas­sung der Unter­la­gen ausdrück­lich nicht abgegol­ten.

 8. Webinare / Techni­sche Voraus­set­zun­gen

Die techni­schen Voraus­set­zun­gen für die Teilnahme an den Webinaren des Anbieters unter­lie­gen nachfol­gen­den techni­schen Mindest­vor­aus­set­zun­gen:

PC, Mac, Tablet oder Smart­phone mit Inter­net­zu­gang (Breitband / DSL, Mobil-LTE), standard­mä­ßige PC-Laptoplautsprecher oder Kopfhörer

Mobile:         Microsoft Teams, Zoom, Webex, Adobe Connect

Das Life-Webinar kann sowohl über die jewei­li­gen Apps als auch über gängige Browser gestartet werden. Spätes­tens einen Tag vor dem Webinar-Termin erhält die/der Kund:in die Zugangs­da­ten vom Anbieter zu dem Webinar und ggf. einen Link zum Testen des virtu­el­len Raums.

9. Haftung

Die Dienst­leis­tung durch den Anbieter wird stets mit größt­mög­li­cher Sorgfalt unter Berück­sich­ti­gung aller verein­bar­ten Parameter und Einsatz entspre­chend geschul­ten und quali­fi­zier­ten Personals erbracht.

Die Veran­stal­tungs­teil­nahme erfolgt grund­sätz­lich auf eigene Gefahr. Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung über den Arbeit­ge­ber besteht auch während der Veran­stal­tungs­zei­ten.

Durch die Veran­stal­tungs­teil­nahme werden keine vertrag­li­chen Aufsichts­pflich­ten gegenüber minder­jäh­ri­gen Teilnehmer:innen begründet.

Der Anbieter haftet auf Schadens­er­satz im Rahmen der gesetz­li­chen Vorschrif­ten nur nach Maßgabe der nachfol­gen­den Bestim­mun­gen:

Der Anbieter haftet ausschließ­lich für durch Vorsatz oder grobe Fahrläs­sig­keit verur­sachte Schäden. Diese und alle sonstigen in diesen AGB verein­bar­ten Haftungs­be­schrän­kun­gen gelten sinngemäß auch für auf Seiten des Anbieters handelnde Personen, Unterauftragnehmer:innen, insbe­son­dere Mitarbeiter:innen und Vertreter:innen. In keinem Fall haftet der Anbieter für andere als für grob fahrläs­sig oder vorsätz­lich verur­sachte Schäden. Die/ der  Kund:in muss Mängel in der erbrach­ten (Dienst-) Leistung unver­züg­lich, jedoch spätes­tens innerhalb von drei Tagen nach Erbrin­gung der Dienst­leis­tung anzeigen. Die maximale Haftpflicht beschränkt sich auf die Auftrags­summe und übersteigt 3.000,00 € keines­falls.

Der Haftungs­aus­schluss gilt nicht für Schäden aus der Verlet­zung des Körpers, der Gesund­heit oder des Lebens.

Die Vorschrif­ten des Produkt­haf­tungs­ge­set­zes bleiben unberührt. Die Beschrän­kun­gen der vorste­hen­den Bestim­mun­gen gelten auch zugunsten der gesetz­li­chen Vertreter und Erfül­lungs­ge­hil­fen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. 

10. Schutz­rechte

Die von dem Anbieter im Rahmen der Dienst­leis­tung bereit­ge­stellte Hard- und Software unter­liegt Lizenznutzungs- bzw. Urheber­rech­ten. Die Bereit­stel­lung zur Nutzung im Rahmen dieser AGB stellt, sofern nicht schrift­lich ander­wei­tig verein­bart, keinen Verzicht auf die Lizenznutzungs- und Urheber­rechte dar. Jede in diesen AGB oder gesondert schrift­lich nicht ausdrück­lich zugelas­sene Nutzung ist unzuläs­sig. 

11. Daten­schutz

Der Anbieter setzt sich für den Schutz der Daten des Kunden im Rahmen der bestehen­den Europäi­schen Daten­schutz­grund­ver­ord­nung in ihrer jeweils gültigen Fassung ein und verpflich­tet sich zur vertrau­li­chen Behand­lung dieser Daten. Die durch den Anbieter erhobenen Daten werden nicht an Dritte weiter­ge­ge­ben, es sei denn, es besteht eine gesetz­li­che Verpflich­tung zur Heraus­gabe oder der Auftrag macht dies erfor­der­lich.

Weitere Infos zum Daten­schutz siehe https://teamgesundheit.de/datenschutz/

Die/ der  Kund:in erklärt sich damit einver­stan­den, dass ihre:seine Daten einschließ­lich der perso­nen­be­zo­ge­nen Daten seiner Beschäf­tig­ten für die Vertrags­er­fül­lung der Daten­ver­ar­bei­tung unter­lie­gen. Die Kunden sind gegenüber dem Anbieter dafür verant­wort­lich – soweit notwendig – die Einwil­li­gung seiner Beschäf­tig­ten für die Nutzung der Daten einzu­ho­len.

12. Zahlungs­be­din­gun­gen

Soweit nichts anderes verein­bart, sind unsere Rechnun­gen sofort nach Rechnung­s­tel­lung ohne Abzug zahlbar. Aufrech­nung, Zurück­be­hal­tung oder Minderung, auch wenn Mängel­rü­gen geltend gemacht werden, sind nur bei rechts­kräf­tig festge­stell­ten oder unstrei­ti­gen Gegen­an­sprü­chen zulässig. 

 13. Recht zur Referenz­nut­zung

  1. Der Team Gesund­heit ist die Nutzung des Kunden als Referenz gestattet. Dies beinhal­tet insbe­son­dere das Recht, im Rahmen der gewerb­li­chen Tätigkeit der Team Gesund­heit den Kunden unter Verwen­dung seines Firmen­na­mens und eventuell Firmen­lo­gos als Referenz­kun­den zu benennen. Gestattet ist insbe­son­dere auch die Nennung der Laufzeit des Projektes und die Art des Projektes. 
  2. Das Recht, den Kunden als Referenz­kun­den zu benennen ist kostenlos und sowohl in Print- als auch in elektro­ni­schen Medien zulässig. 
  3. Das Recht zur Nutzung des Kunden als Referenz endet vier Wochen nach Eingang eines Wider­spruchs des Kunden.

 14. Vertrau­lich­keit

Der Anbieter und die/der Die/ der  Kund:in verpflich­ten sich selbst wie auch ihre Beschäf­tig­ten gegen­sei­tig zur Wahrung der Vertrau­lich­keit aller nicht allgemein bekannten Unter­la­gen und Infor­ma­tio­nen, welche sich auf die geschäft­li­che Sphäre des jeweils anderen Partners bezieht und die ihnen bei Vorbe­rei­tung und Durch­füh­rung dieses Vertrags zugäng­lich werden. Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berech­tig­tes Interesse besteht, auch nach Beendi­gung des Vertrags­ver­hält­nis­ses aufrecht. 

15.  Infor­ma­tion gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungs-gesetz (VSBG)

Der Anbieter ist nicht bereit und verpflich­tet, an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Verbrau­cher­schlich­tungs­stelle teilzu­neh­men.

16.  Salva­to­ri­sche Klausel

Sollten einzelne Bestim­mun­gen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, bleibt die Verbind­lich­keit der übrigen Bestim­mun­gen dadurch unberührt. Die Parteien kommen überein, dass eine nichtige bzw. unwirk­same Bestim­mung durch eine der unwirk­sa­men Bestim­mung wirtschaft­lich möglichst nahekom­men­den gleich­wer­ti­gen, recht­mä­ßi­gen Bestim­mung ersetzt wird.

17.  Anwend­ba­res Recht | Gerichts­stand | Teilnich­tig­keit

Für diese Geschäfts­be­din­gun­gen und die gesamten Rechts­be­zie­hun­gen zwischen dem Anbieter und Kund:in gilt das Recht der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land. Soweit im Gesetz nicht zwingend ein anderer Gerichts­stand vorge­schrie­ben ist und sofern nichts ander­wei­tig schrift­lich verein­bart ist, ist ausschließ­li­cher Gerichts­stand für alle sich aus dem Vertrags­ver­hält­nis unmit­tel­bar oder mittelbar ergebenen Strei­tig­kei­ten Essen. Erfül­lungs­ort ist Essen.

Juli 2023
Team Gesund­heit GmbH

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